Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.2012 - 2 C 15.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,30196
BVerwG, 19.09.2012 - 2 C 15.12 (https://dejure.org/2012,30196)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.2012 - 2 C 15.12 (https://dejure.org/2012,30196)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 2012 - 2 C 15.12 (https://dejure.org/2012,30196)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,30196) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • VG München, 18.02.2020 - M 5 K 18.4089

    Rückforderung von überzahltem Familienzuschlag

    Sie ist vor allem in Fällen der verschärften Haftung von Bedeutung (BVerwG U. v. 27.1.1994 - 2 C 19.92 - a.a.O.; U. v. 26.4.2012 - 2 C 15/12 - IÖD 2012, 175).

    Die Billigkeitsentscheidung ist damit notwendiger und untrennbarer Bestand der Rückforderungsentscheidung (BVerwG U. v. 26.4.2012 - 2 C 15/12 a.a.O.).

    In diesem Fall ist ein Absehen von der Rückforderung in der Größenordnung von 30% des überzahlten Betrages im Regelfall angemessen (BVerwG U. v. 26.4.2012 - 2 C 15/12 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 3 CE 12.1928

    Rückforderung der Besoldung; Aufrechnung ohne Rückforderungsbescheid;

    (BVerwG U. v. 26.4.2012 -2 C 15/12 a.a.O.).
  • VG München, 04.06.2020 - M 5 K 18.2939

    Rückforderung des Familienzuschlags

    Die Billigkeitsentscheidung ist damit notwendiger und untrennbarer Bestand der Rückforderungsentscheidung (BVerwG U. v. 26.4.2012 - 2 C 15/12 - juris Rn. 23).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht